Neue Förderkonditionen für den Einsatz von Prämiengutscheinen

Seit dem 1. Juli 2017 gelten verbesserte Bedingungen für den Erhalt und den Einsatz eines Prämiengutscheins. Die Bildungsprämie unterstützt dadurch mehr Menschen bei der Finanzierung berufsbezogener Weiterbildungen, wie sie zum Beispiel bei NLP-IMPULSE angeboten werden.

Prämiengutscheine werden jetzt jährlich statt wie bisher nur alle zwei Jahre ausgegeben. Die Altersgrenzen fallen weg. Damit können auch Personen unter 25 Jahren und erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner einen Prämiengutschein bekommen. Voraussetzungen sind, dass sie

  • mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und
  • über ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.

Die Höhe der Förderung beträgt weiterhin 50 Prozent der Veranstaltungsgebühren, maximal jedoch 500 Euro. Prämiengutscheine können nun in den meisten Bundesländern unabhängig von der Höhe der Veranstaltungsgebühren eingesetzt werden (Wegfall der sogenannten 1.000-Euro-Grenze).

Ausnahmen gelten für Weiterbildungen, die in den Bundesländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stattfinden. Hier können Prämiengutscheine weiterhin nur genutzt werden, wenn die Gebühren 1.000 Euro nicht übersteigen. Für in diesen Ländern lebende Menschen bestehen entsprechende Landesprogramme.

Darüber hinaus gibt es weitere Verbesserungen, so sind z B. Prüfungen und Pflichtfortbildungen unter bestimmten Bedingungen förderfähig. Auch das Abrechnungsverfahren für Weiterbildungsanbieter wurde erleichtert.

Diese Informationen und weitere Details finden Sie unter: www.bildungspraemie.info/